1.
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen basieren auf den allgemeinen branchenüblichen und anerkannten Regeln. Diese wurden für einen reibungslosen Ablauf zwischen der ditech OHG und ihren Kunden erstellt.
2.
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Vertragsbeziehungen zwischen der ditech OHG und ihren Kunden, wenn diese Unternehmer im Sinne des § 310 Absatz 1 BGB sind, auch wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nochmals ausdrücklich in Bezug genommen werden.
3.
Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die ditech OHG nicht an, es sei denn, sie wurden individuell vereinbart oder die ditech OHG hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
1.
Angebote oder Kostenvoranschläge der ditech OHG sind stets freibleibend. Sie sind lediglich Offerten, d.h. Aufforderungen an den Kunden, ein Angebot an die ditech OHG zu stellen. Aufträge werden erst bei schriftlicher Bestätigung durch die ditech OHG oder durch Ausführung des in Auftrag Gegebenen rechtsverbindlich.
2.
Der Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich neben diesen AGBs aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Angebotsbeschreibung oder dem Kostenvoranschlag. Grundlage für die Angebote bzw. Kostenvoranschläge ist der Aufwand zur Durchführung des Projekts und der jeweiligen Stunden- bzw. Tagessätze. Bei nachträglicher Änderung oder Erweiterung des Projekts in Umfang, Aufbau oder im Verbreitungsgebiet behält sich die ditech OHG eine Nachberechnung dieser Mehrleistungen – nach vorheriger Ankündigung – vor. Das Gleiche gilt bei zusätzlich beauftragten Autorenkorrekturen.
3.
Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Vereinbarung.
4.
Aufträge, die die ditech OHG an Dritte vergibt, werden nach Freigabe durch den Kunden im Namen und auf Rechnung des Kunden erteilt. Die Weiterberechnung der entstandenen Kosten erfolgt direkt an den Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, der ditech OHG eine entsprechende Vollmacht zu erteilen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der ditech OHG abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, die ditech OHG im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
5.
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Kunden abgesprochen sind, sind vom Kunden zu erstatten.
6.
Angaben zum Gegenstand der Lieferungen oder Leistungen (z.B. Maße, Farbvorgaben, sonstige Werte, Belastbarkeit und technische Daten) sowie Darstellung derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur insoweit maßgeblich, wie nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorausgesetzten Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung und Leistung. Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
7.
Gelieferte Muster sind bloße Orientierungsmuster; bei einem Kauf nach Muster gelten die Eigenschaften des Musters nicht als zugesichert.
8.
Der Abschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der ditech OHG. Bei unverschuldeter Unmöglichkeit ist die ditech OHG berechtigt, innerhalb von 5 Tagen nach Kenntnis der Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Kunden kein Schadensersatzanspruch zu.
9.
Sollten sich im Verlauf der Gestaltung Änderungen des Layouts bzw. des Umfangs ergeben, können sich die tatsächlich entstehenden Kosten erhöhen. In diesem Fall werden dem Kunden die Änderungen sowie die zusätzlich entstehenden Kosten mitgeteilt. Diese Änderungen sind durch den Kunden freizugeben. Die Freigabe erfolgt entweder ausdrücklich oder durch konkludente Beauftragung der Änderungen durch den Kunden.
10.
Mehr- oder Minderlieferungen sind bei Sonderanfertigungen gestattet, wenn dies auf produktionstechnischen Schwankungen beruht und im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen liegt. Die Berechnung der Vergütungsansprüche erfolgt sodann nach der tatsächlichen Liefermenge.
11.
Sollte der Kunde eine bestimmte Farbvorgabe wünschen, muss vor Druckbeginn der Druckerei ein farbverbindlicher Proof vorgelegt werden. Ohne Proof kann keine Vereinbarung hinsichtlich der Druckqualität und Farbverbindlichkeit getroffen werden. Die Erstellung eines farbverbindlichen Proofs wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
1.
Alle Leistungen der ditech OHG, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert berechnet; Sonderleistungen wie bspw. die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium oder die Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand zu den vereinbarten Stundensätzen gesondert berechnet.
2.
Kostenvoranschläge für Fremdleistungen sind unverbindlich. Es werden dem Kunden die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
1.
Termine sind unverbindlich, es sei denn, die ditech OHG hat sie ausdrücklich als verbindliche Liefertermine bestätigt. Termin- und Fristvereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Lieferanten oder Kooperationspartner.
2.
Höhere Gewalt oder ähnliche Ereignisse, wie bspw. Streik oder Aussperrung, befreien die ditech OHG für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungs- und Lieferungsverpflichtung.
3.
Die ditech OHG kann – unbeschadet der Rechte aus Verzug des Kunden – von diesem eine Verlängerung der Liefer- und Leistungsfrist oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, um den der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen der ditech OHG gegenüber nicht nachkommt. Verletzt der Kunde sonstige Mitwirkungspflichten oder kommt er in Annahmeverzug, ist die ditech OHG berechtigt, Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes auf den Kunden über.
4.
Die ditech OHG haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Skriptbeauftragten, die nicht Erfüllungsgehilfen der ditech OHG sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
1.
Die Preise verstehen sich exklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten „ab Werk“. Der Kunde trägt die jeweils anfallenden Nebenkosten wie z.B. die Künstlersozialabgaben, Zölle, Transport-, Fahrt-, Verpackungs-, Versicherungskosten oder ähnliche leistungsbezogene Abgaben.
2.
Der Kunde ist verpflichtet, die in Rechnung gestellten Lieferungen und Leistungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung abzüglich 2 % Skonto bzw. 14 Tage rein netto ab Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Überschreitung des vorgenannten Zahlungsziels behält sich die ditech OHG die Berechnung von gesetzlichen Verzugszinsen vor.
3.
Die ditech OHG ist berechtigt, Teilrechnungen zu stellen. Grundlage hierfür ist die erbrachte oder nachgewiesene Leistung.
1.
Der Kunde hat einen bestehenden Mangel unverzüglich anzuzeigen. Soweit ein Mangel vorliegt, ist die ditech OHG nach deren Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.
2.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Weiterverarbeitungsmaßnahmen, ungeeignete Verwendung, Blitzschlag oder ähnliche äußere Einflüsse sowie durch unsachgemäß vorgenommene Änderungen entstanden sind. Eine Abweichung von +/– 10 % stellt keine erhebliche Abweichung dar.
3.
Die ditech OHG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Ersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungs-gehilfen beruhen. Soweit der ditech OHG keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Gleiches gilt, wenn dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens anstatt der Leistung zusteht.
4.
Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit der Entwürfe oder sonstigen Arbeiten haftet die ditech OHG nicht.
5.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
6.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt wurde, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – die Haftung ausgeschlossen.
7.
Die Begrenzung nach den vorstehenden Absätzen gilt auch, insoweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
8.
Soweit die Schadenersatzhaftung gegenüber der ditech OHG ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der ditech OHG.
1.
Die ditech OHG erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Leistung, die dem Urhebergesetz untersteht. Sämtliche Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urhebergesetz und sind als persönliche geistige Schöpfungen geschützt. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nach § 2 UrhG nicht erreicht ist. Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der ditech OHG weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.
2.
Die ditech OHG wird dem Kunden mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffender Rechnungen alle für die Verwendung der Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag erforderlich oder vereinbart ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen.
3.
Eine Weiterübertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Zustimmung der ditech OHG.
4.
Die ditech OHG behält alle Rechte an einer einmaligen Kampagne. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistung ein weiteres Mal zu nutzen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die Kampagne verhindert.
5.
Die ditech OHG ist berechtigt, in üblicher Größe und Form einen Urhebernachweis bzw. Quellcode an dem Vertragsgegenstand anzubringen. Der Kunde darf diesen Nachweis nicht ohne Zustimmung der ditech OHG entfernen.
6.
Die ditech OHG erklärt sich damit einverstanden, dass die ditech OHG die von ihr erstellten Entwürfe, Designs und Layouts auch nach dem Erwerb des Nutzungsrechts durch den Kunden, ohne besonderes Einverständnis des Kunden, berechtigt ist als Referenz aufzuführen, in Belegmappen bzw. bei Präsentationen oder Messen zu verwenden.
7.
In der Annahme oder ohne Vereinbarung eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Ideen, Arbeiten und Leistungen der ditech OHG. Die Verwendung der Präsentation durch den Kunden, auch in geänderter oder überarbeiteter Form, bedarf der vorherigen Zustimmung der ditech OHG.
8.
Im Falle einer unberechtigten Nutzung oder Weitergabe der vertraglichen Lieferungen und Leistungen der ditech OHG, unberechtigter Einräumung von Nachdruckrechten an Dritte sowie bei unberechtigter Anfertigung jeder Art von Kopien sowie deren Weitergabe an Dritte, auch in veränderter Form, ist die ditech OHG berechtigt, neben dem jeweiligen Honorar und etwaigen weiteren durch die Zuwiderhandlung entstandenen Gebüh ren und Kosten eine Vertragsstrafe von 100% der jeweiligen Auftragssumme zu zahlen, ohne dass es des Nachweises von Schäden oder Nachteilen bedarf. Bei einer dauernden Verletzung wird die Vertragsstrafe für jeden Monat neu begründet. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt der ditech OHG ausdrücklich vorbehalten.
Die ditech OHG verpflichtet sich, sämtliche Unterlagen, Informationen und Daten, die ihr von dem Kunden übergeben wurden, mit größter Sorgfalt zu verwahren. Die Sorgfalts und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.
1.
Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist Viernheim, der Sitz der ditech OHG.
2.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3.
Gerichtsstand ist der Sitz der ditech OHG, Viernheim.
Stand: 2019
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